Öffentliche Fördermittel
Der Staat legt großen Wert auf eine gesunde Wirtschaft. Jährlich werden staatliche Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro vergeben.
Gründer und mittelständische Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung weshalb sie eine der Hauptempfänger der staatlichen Fördermittel sind.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Förderprogramme für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Beratung und Coaching vor der Gründung
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
- Zuschuss zu den Beratungsleistungen im Vorgründungs- und Nachfolgebereich
Gründungszuschuss (§ 57 SGB III)
- Unterstützung der hauptberuflichen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bei Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I)
Beratung und Coaching nach der Gründung
BAFA-Programm Förderung unternehmerischen Know Hows
- Zuschuss zu den Beratungsleistungen im Nachgründungsbereich (auch für nebenberufliche Gründungen möglich)
Einstiegsgeld (§ 29 SGB II)
- Kannleistung der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung in das Erwerbsleben als Zuschuss zum ALG II (gilt auch für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit)
Öffentlich geförderte Darlehen
Finanzierungshilfen für Gründer und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Mit günstigen Konditionen von Förderinstituten des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt:
- KfW Mittelstandsbank
- LfA Förderbank Bayern
- KfW Mittelstandsbank
Unser Berater und Inhaber Herr Thümmler ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung für alle genannten Beratungsförderungsprogramme gelistet und damit berechtigt, geförderte Beratungen durchzuführen.