Unternehmensbewertung

Eine Unternehmensbewertung hat verschiedene Gründe – die häufigsten sind Kauf- oder Verkauf des Unternehmens oder eines Unternehmensteils. Eine objektive Unternehmensbewertung stellt eine Schlichtung zwischen den unterschiedlichen Meinungen über den Kauf- bzw. Verkaufspreis von Verkäufer und Kaufinteressenten dar. Eine Unternehmensbewertung kann unter Anwendung verschiedener Verfahren und Methoden erfolgen:

  • Ertragswertverfahren nach IDW:
    Die Ermittlung des Unternehmenswertes erfolgt unter Berücksichtigung der zukünftigen Unternehmensentwicklung unter der Voraussetzung des Fortbestandes des Unternehmens (Going Concern). Als Grundlage für die Entwicklung der Zukunft dien eine IST-Analyse der aktuellen Finanzlage des Unternehmens sowie eine Prognose über die Entwicklung des entsprechenden Marktes.
  • Substanzwertmethode:
    Zur Ermittlung des Unternehmenswertes dienen bei dieser Methode die Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden. Hier dient nicht die Fortführung des Unternehmens als Grundüberlegung sondern die benötigten finanziellen Mittel für einen „Neubau“ des Unternehmens, wie es sich zum Zeitpunkt der Bewertung darstellt.

Für Ihre Unternehmensbewertung wenden wir das jeweils passende Verfahren an. Welches das bessere ist, hängt von der Unternehmensgröße und dem Bewertungsanlass ab. Die meisten unserer Mandanten kommen jedoch mit dem Anliegen einer Unternehmensbewertung für den Verkauf an einen Nachfolger, weshalb das Ertragswertverfahren nach IDW bei uns am häufigsten zum Einsatz kommt.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Wir nehmen für Sie einer Unternehmensbewertung unter der Berücksichtigung aller steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte vor.
  • Betrachten Sie uns als kompetenter und zuverlässiger Partner auf Augenhöhe
  • Der von uns ermittelte Unternehmenswert bietet Ihnen eine gute Grundlage für die bevorstehenden Verkaufsverhandlungen.
  • Wir stehen Ihnen auch nach der Bewertung als Berater bei den Nachfolge- und Verkaufsverhandlungen zur Seite.